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die Private Krankenversicherung
Jede Private Krankenkasse muss einen so genannten Standardtarif anbieten. Der Standardtarif der PKV orientiert sich dabei an den Leistungen der GKV. Darüber hinaus handelt es sich bei dem so genannten Standardtarif um einen brancheneinheitlichen Tarif der PKV-Unternehmen.
In den Standardtarif wechseln kann jeder Versicherte, der älter ist als 55 Jahre und dessen Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Voraussetzung jedoch ist, dass er mindestens zehn Jahre bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert war.
Versicherte in der PKV ab 65 Jahre haben die Möglichkeit einkommensunabhängig in den Standardtarif zu wechseln, jedoch muss auch hier eine mindestens zehnjährige Versicherungszeit in einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vorgelegen haben.
Der Beitragsatz beim Standardtarif ist dabei auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
Per 01.01.2009 wird der bisherige Standardtarif durch den so genannten Basistarif abgelöst. In diesen kann ein Versicherter der PKV dann jederzeit wechseln. Darüber hinaus wird er auch gesetzlich Versicherten offen stehen. Und auch Personen mit Vorerkrankungen darf die Aufnahme in den Basistarif nicht verwehrt werden.
Im Standardtarif sind nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ versichert.
Da der Patient zwar von seiner PKV eine Versicherungskarte mit dem Aufdruck Standardtarif erhält, liegen viele Praxisberichte vor, nach denen es zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit dem Arzt gekommen ist, denn der Patient gilt beim Arzt nach wie vor als Privatpatient, der jedoch sehr oft nicht nach dem Standardtarif abrechnet.
Es ist daher in der Regel unerlässlich dass der Patient den Arzt noch einmal spezifisch darauf hinweist, dass er lediglich im Standardtarif der PKV versichert ist. Seine Versicherungskarte muss der Patient in der Regel nicht vorlegen.
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